Nach Ermittlungen bayerischer Kriminalbeamter wurde der Betreiber zweier Onlineplattformen festgenommen. Die Rechenzentren der Seiten, welche die Missbrauchsdarstellungen verbreiteten, standen in Deutschland.
Im Zuge einer internationalen Kooperation melden bayerische Ermittler einen Schlag gegen zwei bislang im Darknet zugängliche Plattformen. Es sei gelungen, die Plattformen »Videos Sebick« und »Videos Yad« abzuschalten, teilten die Zentralstelle Cybercrime Bayern der Generalstaatsanwaltschaft Bamberg sowie das Bayerische Landeskriminalamt am Mittwoch mit.
Weltweit hätten die Portale insgesamt über 350.000 registrierte User gehabt. Beide hatten den Angaben zufolge Darstellungen von teils schwerem sexuellem Missbrauch von Kindern und Jugendlichen im Angebot. In Brasilien sei ein 38 Jahre alter Peruaner festgenommen worden, heißt es weiter. Dem Mann wird vorgeworfen, der Betreiber der beiden Plattformen gewesen zu sein.
Der Pressemitteilung zufolge umfassten die beiden Plattformen 21.324 Videodateien mit einer Gesamtabspieldauer von ungefähr 660 Stunden. Diese Videos seien insgesamt knapp 900.000 Mal abgerufen worden, heißt es. Einige wenige Clips konnten den Ermittlungen zufolge kostenlos abgespielt werden. Für den vollen Zugriff jedoch soll ein Abonnement mit monatlichen Kosten in Höhe von 0,001 Bitcoin, derzeit etwa 95 Euro, angeboten worden sein.
Die beiden Darknet-Seiten sollen über Rechenzentren in Deutschland betrieben worden sein. Der mutmaßliche Betreiber indes wurde den Ermittlern zufolge in Zusammenarbeit mit der brasilianischen Bundespolizei und Verbindungsbeamten des Bundeskriminalamts im September im brasilianischen Bundesstaat Paraná festgenommen. Ihm drohe nach brasilianischem Recht im Falle einer Verurteilung eine mehrjährige Haftstrafe, heißt es.
Nach den bisherigen Ermittlungen sollen auch User aus Europa und Deutschland die jetzt abgeschalteten Seiten besucht haben. Mit Blick in die Zukunft teilen die Zentralstelle Cybercrime Bayern und das Bayerische Landeskriminalamt mit, es werde »nun ebenso gegen die Käufer und Konsumenten der Videos vorgegangen«.
Quelle: SPIEGEL Netzwelt vom 29.10.2025
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