Kindersextourismus: das BKA ersucht um Aufmerksamkeit

Mit einem Informationsfilm unter dem Titel „Nicht wegsehen“ machen die Arbeitsgemeinschaft Ecpat und das Bundeskriminalamt (BK) auf die sexuelle Ausbeutung von Kindern in Urlaubsländern aufmerksam. Die Kampagne wird bewusst anlässlich der bevorstehenden Hauptreisezeit in Ferndestinationen gestartet. Das Video gibt konkrete Hinweise für Reisende, was sie bei Auffälligkeiten tun und wie sie Verdachtsfälle melden können. Zu sehen ist der Informationsfilm am Flughafen Schwechat sowie in Zügen der ÖBB, teilte das BK am Mittwoch mit. 

Die sexuelle Ausbeutung von Kindern und Jugendlichen ist ein Verbrechen und kann nicht nur im Ausland, sondern auch im Heimatland des Täters strafrechtlich verfolgt werden. Für den Kindersextourismus gebe es zwei Arten von Straftätern, erläuterte das BK: Während die einen gezielt in ein Land fliegen und die touristische Infrastruktur ausnutzen, ergreifen Gelegenheitstäter am Zielort der Urlaubs- oder der Geschäftsreise die Möglichkeit, Mädchen oder Buben sexuell auszubeuten. Das geschieht hauptsächlich in Asien und Afrika, kommt aber auch in Europa vor. Die sexuelle Ausbeutung von Minderjährigen ist weltweit strafbar.

Im BK ist eine Meldestelle für Kinderpornografie und Kindersextourismus eingerichtet. Da sich betroffene Kinder nur sehr selten jemandem anvertrauen, ist es laut Experten von großer Bedeutung, dass Hinweise Außenstehender an die Polizei bzw. das BK weitergegeben werden. Die Meldestelle ist online unter meldestelle@interpol.at erreichbar.

Quellen: APA und derStandard 5.12.2018

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