Kinderhandel und Kinderarbeit

Laut einer aktuellen Schätzung der Internationalen Arbeitsorganisation (ILO) sind weltweit in etwa 215 Millionen Kinder in der Kinderarbeit gefangen. Davon werden rund 8.4 Millionen Kinder versklavt oder gehandelt. Teils leben sie in Schuldknechtschaft, teilweise werden sie als Kindersoldaten für bewaffnete Konflikte eingesetzt oder auch in der Prostitution gnadenlos ausgebeutet. Die UNICEF spricht von 1.2 Millionen Kindern, die jährlich Opfer von Menschenhandel werden. Auch in Österreich existiert der Kinderhandel. 2009 waren von insgesamt 22 Opfern, die im Rahmen von Anzeigen aufgrund des §104a StGB (Menschenhandel) identifiziert wurden, sechs Opfer minderjährig und insgesamt 11 Opfer jünger als 21 Jahre.

Kinder sind generell besonders gefährdet ausgebeutet oder gehandelt zu werden, da sie oftmals über keine Bildung verfügen und leicht zu überzeugen sind, das zu tun, was Erwachsene ihnen sagen. Oftmals sind es auch fehlende soziale Strukturen bzw. finanzielle Mittel, die Kinder in die Abhängigkeit von gefährlichen Machenschaften treiben. Die globale Ausbeutung von Menschen, ein Verbrechen das jährlich Milliarden-Gewinne abwirft, wird generell u.a. von Armut, einer ungleichen globalen Entwicklung, Korruption, sozialen Unruhen und Geschlechterdiskriminierung sowie dem Fehlen von politischem Willen, diese Missstände ganzheitlich zu beenden, angetrieben. Laut UNODC ist die Anzahl der Minderjährigen die dem Menschenhandel von 2003 bis 2007 zum Opfer fielen von 15% auf 22% gestiegen. Es gibt verschiedene Gründe für Kinderhandel, dazu zählen sexuelle Motive, Bettelei, Ausbeutung im landwirtschaftlichen Bereich, Adoption, Krieg, Dienste für Hausarbeit und nicht zuletzt der Organhandel. Laut der Organisation Ecpat werden junge Kinder vor allem für die Bettelei, für Kinderarbeit und zum Zeck der Adoption gehandelt. Kinder zwischen 14 und 17 werden hingegen meist zum Zweck der sexuellen Ausbeutung gehandelt. In vielen Ländern sind die Familien so arm, dass sie ihre eigenen Kinder begründet durch finanzielle Not verkaufen. Täuschung spielt auch hier eine große Rolle, wie so oft im Bereich des Menschenhandels. Den Eltern wird häufig versprochen, dass ihr Kind einer guten Arbeit in der Stadt oder im Ausland nachgehen kann. Erst bei der späteren Ankunft merken die Kinder wie naiv ihre Eltern doch waren. Zahlreiche Kinder erwartet dann ein ähnliches Schicksal: Mit diversen grausamsten Methoden werden sie dazu gezwungen, Tätigkeiten auszuüben, denen sie ohne Zwang niemals nachgehen würden. Hier spielt die psychische und physische Gewalt eine gravierende Rolle.

In Österreich werden Opfer von Kinderhandel großteils durch die Polizei identifiziert. Viele Opfer werden hingegen nicht als solche wahrgenommen. Nur wenige dieser Fälle kommen jemals vor Gericht, von einer Verurteilung ganz zu schweigen. Wie viele Kinder jährlich tatsächlich Opfer von Kinderhandel werden ist folglich unklar. Feststeht, dass auch Zivilpersonen in Kontakt mit Opfern von Kinderhandel kommen können. Die erste Aufgabe bei Verdacht auf Kinderhandel sollte dann eine Kontaktaufnahme mit der Jugendwohlfahrt sein, da diese für alle unter 18-jährigen Personen zuständig ist. Folgende Indikatoren erhärten den Verdacht auf Kinderhandel: Das Kind hat keine Sozialversicherung, verfügt über keine eigene Unterbringung, wurde misshandelt und/oder arbeitet unter Gewaltandrohung. Auch das Verhalten des Kindes ist ein wichtiger Anhaltspunkt: wirkt ein Kind in seinem Verhalten oder in seiner Tätigkeit stark eingeschüchtert, so kann dies ebenso ein möglicher Indikator für das Vorliegen von Kinderhandel sein. Leider fehlen in Österreich verlässliche Daten und Statistiken zum Thema Kinderhandel. Dessen ungeachtet ist bekannt, dass dieses Verbrechen zweifelsohne auch in Österreich stattfindet. Berichten von diversen NGOs zufolge kann alleine für das Jahr 2007 von etwa 50 minderjährigen Opfern von Menschenhandel ausgegangen werden. Nationale NGOs wie etwa Ecpat kritisieren, dass in diesem Bereich mehr Recherchen und eine systematische Datensammlung notwendig wären. Eine einheitliche gesetzliche Regelung für ganz Österreich im Hinblick auf Straffreiheit für Minderjährige in der Prostitution fehlt nach wie vor und obwohl minderjährige Opfer von Menschenhandel durchaus in der Anzeigestatistik aufscheinen, kommt es in weiterer Folge jedoch selten zur Verurteilung der Täter.

Lukas Korosec , Projektreferent SDS

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