Kinder auf der Flucht – einfach verschwunden …

Mehr als 50 Prozent der Kinder und Jugendlichen, welche ohne Eltern in Österreich um Asyl ansuchen, verschwinden einfach kurz nachdem sie ihren Antrag gestellt haben. Das zeigt die Beantwortung einer parlamentarischen Anfrage der Abgeordneten Stephanie Krisper (Neos) durch den ehemaligen Innenminister Wolfgang Peschorn. Dabei wird das Verfahren eingestellt, bevor es offiziell zugelassen wurde. Dies geschieht laut Anfragebeantwortung dann, „wenn sich der Asylwerber dem Verfahren entzieht oder freiwillig ausreist“. Über den Verbleib dieser Kinder können die österreichischen Behörden nur spekulieren – nachgegangen wird den Fällen nicht. „Wahrscheinlich sind die meisten dieser Personen erfahrungsgemäß in ein anderes europäisches Zielland weitergereist“, heißt es dazu lapidar aus dem Ministerium. Ob dabei vielleicht auch Zwang und Menschenhandel im Spiel sind, ist nicht auszuschließen. Entsprechende Beweise und Vermutungen liegen jedenfalls seit 2016 vor.

Fakt ist, es gibt in Österreich niemanden, der für diese kinder und Jugendlichen die Obsorge innehat, also keine Person oder Behörde, die für Pflege, Erziehung und rechtliche Vertretung dieser Minderjährigen zuständig ist. „Kinderrechte gelten genauso für Kinder auf der Flucht“, kritisiert hierzu die Vorsitzende der Bundesjugendvertretung, Caroline Pavitsits, und fordert die Einhaltung der UN-Kinderrechtskonvention, also eine Übernahme der Obsorge ab dem ersten Tag.

Auf die Frage, welche Schritte die österreichischen Behörden setzen, wenn Minderjährige vermisst werden, heißt es in der Anfragebeantwortung, dass bei unter 14-Jährigen eine Vermisstenanzeige aufgegeben wird, und bei jenen, die über 14 Jahre alt sind, eine Meldung an den Obsorgeträger getätigt wird.

Was für eine Verhöhnung der Realität. „Bei unbegleiteten minderjährigen Flüchtlingen im Zulassungsverfahren gibt es keinen Obsorgeträger, da sich die zuständige Kinder- und Jugendhilfe (KJH) im Bezirk der Erstaufnahmestelle Traiskirchen weigert, die Obsorge zu übernehmen“, heißt es dazu von der Asylkoordination Österreich. Tatsächlich kann das Jugendamt die Obsorge aber nur bei Gefahr in Verzug einseitig übernehmen. Ansonsten muss sie bei Gericht beantragt und von einem Richter übertragen werden. Und zur Frage, wie lange unbegleitete Minderjährige durchschnittlich in Traiskirchen untergebracht sind, führt das Innenministerium keinerlei Statistiken.

Bedeutet soviel in Realität, noch bevor ein Richter oder eine möglicherweise zuständige Stelle auch nur daran denkt, ob man hier tätig werden sollte, sind die Betroffenen bereits wieder aus dem Radarbereich.

Im Regierungsprogramm der neuen türkis-grünen Regierung ist nun unter dem Kapitel Migration das Ziel enthalten, „Schutz und Rechtsstellung von geflüchteten Kindern“ zu verbessern. Insbesondere für eine „schnelle Obsorge für unbegleitete minderjährige Flüchtlinge durch die Kinder- und Jugendhilfe und Berücksichtigung des Kindeswohls im Asylverfahren“ soll demnach gesorgt werden. Ob das bedeutet, dass die Obsorge in Zukunft ab dem ersten Tag übernommen werden soll, darauf will man sich im Familienministerium noch nicht festlegen. Dafür sei es zu früh, heißt es von dort, und das Thema betreffe schließlich auch noch das Innen- und Justizministerium.

Fazit: Auf der Strecke bleiben und wahrscheinlich in den Fängen von Menschenhändlern und modernen Sklavenhaltern landen Kinder und Jugendliche, die ihre Heimat und sozialen Bindungen verloren haben – und die im reichen Europa „niemand eingeladen hat“ – …

Quelle: Der Standard vom 6.2.2020

 

 

 

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